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   BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21   

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BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21 (https://dejure.org/2022,27664)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2022 - 10 AZR 496/21 (https://dejure.org/2022,27664)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 10 AZR 496/21 (https://dejure.org/2022,27664)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 6 TVöD-V, § 21 S 3 TVöD-V, § 22 Abs 1 TVöD-V, § 24 Abs 1 TVöD-V, § 286 Abs 2 Nr 1 BGB
    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch - Auslegung einer Dienstvereinbarung

  • IWW

    § 18 TVöD, § 18 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2, Abs. 4 Satz 1 TVöD, § 18 Abs. 6 TVöD, § 18 Abs. 4 Satz 2 TVöD, § 18 Abs. 4 Satz 5 TVöD, § 22 Abs. 1 TVöD, § 21 TVöD, § 21 Satz 3 TVöD, § 61 ... Abs. 1 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes, § 18 Abs. 1 TVöD, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 24 Abs. 1 TVöD, § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO, § 108 Abs. 1 GewO, § 108 GewO, § 259 ZPO, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung langandauernder Arbeitsunfähigkeit auf Entgeltleistungen im Tarifbereich des TVöD/VKA; Regelungsspielraum der Tarifvertragsparteien für die nähere Ausgestaltung des Leistungsentgelts im TVöD/VKA; Auslegung einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung; Kein Ruhen ...

  • rewis.io

    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch - Auslegung einer Dienstvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsentgelt; Auslegung einer Dienstvereinbarung - Leistungsentgelt nach § 18 TVöD/VKA; Vereinbarung eines Teamziels; Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch

  • rechtsportal.de

    Leistungsentgelt; Auslegung einer Dienstvereinbarung - Leistungsentgelt nach § 18 TVöD/VKA; Vereinbarung eines Teamziels; Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch

  • datenbank.nwb.de

    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch - Auslegung einer Dienstvereinbarung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfähigkeit - und die Leistungsprämie

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kürzung des Leistungsentgelts wegen Arbeitsunfähigkeit

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Leistungsorientierte Vergütung nach § 18 TVöD - proportionale Kürzung des Leistungsentgelts für Fehlzeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 850/12

    Sonderzahlung - lang andauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten kraft Gesetzes oder (ggf. konkludenter) vertraglicher Vereinbarung suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 - Rn. 14 mwN) .

    Im Fall einer über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinausgehenden Erkrankung ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht, vielmehr liegt auf Seiten des Arbeitnehmers eine Leistungsstörung vor (st. Rspr., vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 - Rn. 14; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 80, 308; 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 66, 34) .

    Aus dem Schweigen der Dienstvereinbarungsparteien kann daher nicht auf eine Kürzungsmöglichkeit geschlossen werden (vgl. zur tariflichen Regelung über eine Jahressonderzahlung nach § 13 BMTV BAG 25. September 2013 - 10 AZR 850/12 - Rn. 19) .

  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 19. Februar 2020 - 5 AZR 180/18 - Rn. 10 mwN; 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16 - Rn. 18; offengelassen für Ansprüche auf Karenzentschädigung BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 17, BAGE 158, 329) .
  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 180/18

    Auslegung des Haustarifvertrags - Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß

    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 19. Februar 2020 - 5 AZR 180/18 - Rn. 10 mwN; 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16 - Rn. 18; offengelassen für Ansprüche auf Karenzentschädigung BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 17, BAGE 158, 329) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 19. Februar 2020 - 5 AZR 180/18 - Rn. 10 mwN; 27. Juni 2017 - 9 AZR 120/16 - Rn. 18; offengelassen für Ansprüche auf Karenzentschädigung BAG 22. März 2017 - 10 AZR 448/15 - Rn. 17, BAGE 158, 329) .
  • LAG Hessen, 30.08.2021 - 7 Sa 63/20
    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. August 2021 - 7 Sa 63/20 - in Ziff. 1 Buchst. b des Tenors aufgehoben.
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 19 Ca 2998/19
    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Im Umfang der Aufhebung wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Dezember 2019 - 19 Ca 2998/19 - zurückgewiesen.
  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 690/11

    Leistungsentgelt - Berechnungsgrundlage - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    (c) Eine Kürzung des Leistungsentgelts ist schließlich auch nicht vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass der Kläger an der Erwirtschaftung des zur Verteilung anstehenden Budgets nach § 14 iVm. § 16 Abs. 3 DV Leistungsprämie - anders als das Landesarbeitsgericht annimmt - nicht vollständig teilgenommen hat, da er im insoweit maßgeblichen Vorjahr (vgl. dazu BAG 20. März 2013 - 10 AZR 690/11 - Rn. 13 [zu § 18 TVöD/Bund]) zeitweise keinen Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 22 Abs. 1 TVöD/VKA hatte.
  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Im Fall der Verwendung eines Rechtsbegriffs durch die Dienstvereinbarungsparteien ist davon auszugehen, dass diese den Begriff in seiner rechtlichen Bedeutung verwenden wollen (BAG 13. Oktober 2021 - 10 AZR 729/19 - Rn. 71; 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - Rn. 54, BAGE 160, 237) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Dies ergibt die Auslegung der Dienstvereinbarung, die ebenso wie eine Betriebsvereinbarung wegen ihres normativen Charakters wie Tarifverträge und Gesetze auszulegen ist (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen zuletzt zB BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 53 f. mwN, BAGE 171, 1) .
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18

    Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage

    Auszug aus BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21
    Nur wenn es an einer solchen Ausgestaltung fehlt, kommt ein Rückgriff auf den allgemeinen Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. dazu die st. Rspr., zB BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 579/18 - Rn. 12 mwN, BAGE 169, 126; vgl. zu rein arbeitsleistungsbezogenen Sondervergütungen BAG 21. März 2001 - 10 AZR 28/00 - BAGE 97, 211) , welcher bei Leistungen mit Entgeltcharakter aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis von Leistung und Gegenleistung im Arbeitsverhältnis hergeleitet wird, in Betracht (aA Kuner Leistungsorientierte Bezahlung im öffentlichen Dienst 2. Aufl. Rn. 179, der eine Kürzung generell für zulässig ansieht) .
  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

    Dagegen regelt § 108 GewO keinen selbständigen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs (BAG 12. Oktober 2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 45; 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06 - Rn. 18 mwN, BAGE 120, 373) .

    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 12. Oktober 2022- 10 AZR 496/21 - Rn. 46 mwN) .

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 163/22

    Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung

    Im Fall einer über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinausgehenden Erkrankung ruht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht, sondern auf Seiten des Arbeitnehmers liegt eine Leistungsstörung vor (st. Rspr., zuletzt zB BAG 12. Oktober 2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 33 mwN) .

    (1) Hauptanwendungsfall des § 17 Nr. 6 Halbs. 2 MTV ist danach der Wegfall des Entgeltanspruchs des Arbeitnehmers von mehr als zwei Wochen im Kalendermonat nach dem allgemeinen Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" (vgl. dazu zB BAG 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 9 mwN; 12. Oktober 2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 19) , beispielsweise im Fall des unentschuldigten Fehlens des Arbeitnehmers oder des Fehlens der Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 615 BGB, ohne dass Lohnersatzleistungen bezogen werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2023 - 8 Sa 350/22

    Proportionale Erhöhung der Theaterbetriebszulage - regelmäßig über die tarifliche

    Daraus ergibt sich, dass die Abrechnung erst bei dessen tatsächlicher Zahlung zu erteilen ist (BAG 12.10.2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 45; 25.01.2023 - 10 AZR 109/22 - Rn. 41, juris).

    Soweit dem Kläger noch Nachzahlungsansprüche zustehen, kann er angesichts der bereits - wenngleich nicht vollständig - geleisteten Zahlungen jedenfalls derzeit keinen Anspruch auf weitere Abrechnungserteilung geltend machen (BAG 12.10.2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 46, juris).

    Der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er gerade den ausgezahlten Betrag erhält (BAG 12.07.2006 - 5 AZR 646/05 - Rn. 13; 10.01.2007 - 5 AZR 665/06 - Rn. 18; 15.12.2015 - 9 AZR 611/14 - Rn. 13; 12.10.2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 45; 25.01.2023 - 10 AZR 109/22 - Rn. 41, juris).

  • LAG Hamm, 08.02.2023 - 12 Ta 233/22

    Hinreichende Bestimmtheit der Verurteilung zur Abrechnung gem. § 108 GewO

    ( vgl. BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21 ).
  • ArbG Mannheim, 21.02.2024 - 2 Ca 192/23

    Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. November 2023 - 3 AZR 14/23 - Rn. 10, juris; BAG 12. Oktober 2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 20, juris; BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24, juris; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32, juris; BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 14, juris).
  • LAG Köln, 05.04.2023 - 5 Sa 753/20

    Fristlose Kündigung wegen Nichtbenutzung der Arbeitszeiterfassung - erforderliche

    Das jeweilige System der leistungsbezogenen Bezahlung wird gemäß § 18 Abs. 6 TVöD/VKA betrieblich vereinbart und näher ausgestaltet (vgl. BAG 12.10.2022 - 10 AZR 496/21).

    Nur wenn es an einer solchen Ausgestaltung fehlt, kommt ein Rückgriff auf den allgemeinen Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn", welcher bei Leistungen mit Entgeltcharakter aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis von Leistung und Gegenleistung im Arbeitsverhältnis hergeleitet wird, in Betracht (BAG 12.10.2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 19).

  • LAG Sachsen, 15.01.2024 - 1 Ta 86/22

    Festsetzung eines Mehrwerts für einen Vergleich im Verfahren zur Wertfestsetzung

    Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung einer Lohnabrechnung aus § 108 GewO hat als arbeitsrechtlicher Auskunfts- und Informationsanspruch den Zweck, den Arbeitnehmer nach erfolgter Zahlung über die einzelnen Lohnbestandteile zu informieren (BAG, Urteil vom 12.10.2022, 10 AZR 496/21, juris, Rn.5).
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